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03.03.2010: §35a EStG – neues Anwendungsschreiben
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Das Bundesministerium der Finanzen hat am 15.02.2010 ein neues Anwendungsschreiben zum § 35a EStG veröffentlicht. Dieses berücksichtigt die Änderung des Gesetzestextes zum 01.01.2009 und aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzhofes. Interessant für den Immobilienverwalter sind die Seiten 20-29 des Schreibens. Hier ist in einer Tabelle aufgeführt, welche Arbeiten unter den §35a EStG fallen und in welche Fallgruppe diese gehören. Dies bringt unter dem Strich eine Erleichterung und mehr Sicherheit für den Verwalter. In diesem Zusammenhang sei auch noch einmal auf die Entscheidung des Kammergerichtes Berlin hingewiesen, dass bestätigt hat das der Verwalter nicht verpflichtet ist, einen Ausweis nach §35a EStG zu erbringen. Vielmehr ist dies eine zusätzliche Verwalterleistung, die sich der Verwalter auch gesondert vergüten lassen kann.
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| Anwendungsschreiben.pdf |
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„Mit dem Beschluss des Haushaltsausschusses wird das CO2-Gebäudesanierungsprogramm im Jahr 2010 um 400 Millionen Euro auf das das ursprünglich Niveau des Vorjahres von 1,5 Milliarden Euro aufgestockt“, erklärte Walter Rasch, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI). „Dies ist in wachstums-, beschäftigungs- und umweltpolitischer Hinsicht ein wichtiges Signal und ermöglicht es uns, den ehrgeizigen Klimaschutzzielen der Bundesregierung einen Schritt näher zukommen.“
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„Die Wohnungswirtschaft ist ein gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Stabilitätsfaktor in Deutschland – insbesondere auch in Zeiten der Krise. Sie kann eine wichtige Konjunkturstütze darstellen. Dies zeigt der Bericht der Bundesregierung zur Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, der heute im Bundestag beraten wird“, erklärte Walter Rasch, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI).
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BGH Veröffentlichung zur Entscheidung V ZR 44/09 am 17.02.2010
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Tatsächliche und geschuldete Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage sind in der Jahresgesamt- und Einzelabrechnung weder als Ausgabe noch als sonstige Kosten zu buchen. In der Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage, die in die Abrechnung aufzunehmen ist, sind die tatsächlichen Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Rücklage als Einnahmen darzustellen und zusätzlich auch die geschuldeten Zahlungen anzugeben.
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| V_ZR_44_09_BGH_Urteil_vom_04_12_2009.pdf |
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Bundesbauminister lädt Vertreter der Immobilienwirtschaft zum Immobilienwirtschaftlichen Dialog am 8.02.2010
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Mit 9 Bio. Immobilienvermögen und rund 400 Mrd. Investitionen pro Jahr sei die Immobilienwirtschaft "eine der größten und bedeutendsten Wirtschaftszweige“ der Volkswirtschaft in Deutschland. Das sagte Bundesbauminister Peter Ramsauer am Montag, 8.2.2010 bei beim Immobilienwirtschaftlichen Dialog mit den Verbandsspitzen aus Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Zwei Ziele seines Ministeriums seien, so sagte er in den Gesprächen, die Sanierungs- und Eigentumsquote zu erhöhen.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine Schönheitsreparaturklausel, die den Mieter wegen ihrer zeitlichen Modalitäten, der Ausführungsart oder des gegenständlichen Umfangs übermäßig belastet, insgesamt unwirksam ist.
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„Wir haben in drei Jahren BSI (seit 2006) sowie drei Jahren Bundesarbeitsgemeinschaft (seit 2003) gut und vertrauensvoll mit Haus & Grund zusammengearbeitet. Wir bedauern es, dass der Verband im Rahmen einer ordentlichen Mitgliedschaft den Schritt zu einer noch engeren Zusammenarbeit nicht mit vollziehen möchte. Trotzdem werden die verschiedenen Spitzenverbände der Wohnungswirtschaft bei zentralen Themen das Gespräch suchen und kooperieren“, kommentierte Walter Rasch, Präsident der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) den Austritt von Haus & Grund zu Ende Januar 2010.
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„Wir begrüßen, dass die KfW jetzt wieder ihre Förderung von energieeffizienten Gebäuden aufnehmen kann“, sagte Walter Rasch, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) heute in Berlin im Nachgang an die Sitzung des Bundestags-Haushaltsausschusses.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass einzelne Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nicht als Gesamtschuldner für die Forderung eines Wasserversorgers haften. Vertragspartner sei allein die insoweit (teil-)rechtsfähige WEG.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute bestätigt, dass Mietvertragsklauseln, die Mieter verpflichten, während der Mietzeit in bestimmten Farben zu renovieren oder zu lackieren, unwirksam sind.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Umlage von "Kosten der kaufmännischen und technischen Hausverwaltung" in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrags über Geschäftsräume wirksam ist.
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Caparol informiert BFW-Immobilienverwalter am 18.12.2009
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Jahr für Jahr hat die Wohnungswirtschaft signifikante Kosten und administrativen Mehraufwand durch das Entstehen von Schimmelschäden in ihren Immobilien zu beklagen.
Das Problem der Schimmelbildung in Innenräumen steht daher im Fokus unseres Wobau-Reports.
Im Dialog zwischen Industrie und Wohnungswirtschaft geht es darum, Möglichkeiten aufzuzeigen, diesen nicht unbedeutenden Belastungen für Wohnungsunternehmen sowohl in materieller wie auch in administrativer Hinsicht Herr zu werden. Den Link zum Artikel finden Sie hier.
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Ein strittiger Begriff des Mietrechts wird nach einem BGH-Urteil künftig mieterfreundlich ausgelegt: Bei der Berechnung der sogenannten Mietraumfläche von Dachgeschosswohnungen sind die Schrägen abzuziehen.
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„Die Möglichkeiten zur Finanzierung von energetischen Sanierungsmaßnahmen für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sind noch immer unzureichend. Trotz der positiven Bilanz der KfW Bankengruppe, dass im Jahr 2009 mehr als acht Milliarden Euro für energetische Sanierungsmaßnahmen bereit gestellt wurden, benötigen wir verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten für WEG´s, die einen großen Teil des Immobilienbestandes ausmachen.“, äußert sich Thomas Meier, BFW-Präsident, kritisch.
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Im Zuge der Neufassung der geplanten EU-Gebäuderichtlinie fordert die Gesellschaft für Technische Überwachung mbH (GTÜ), die Bundesregierung auf, die Erstellung von Energieausweisen aus dem Internet zu verbieten. Im Gegensatz zum Online-Energieausweis, den ein Immobilieneigentümer eigenständig durch das Ausfüllen eines Formulars erstellen kann, ist die Ausstellung eines Energieausweises durch einen öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen glaubwürdiger und nachhaltiger, so GTÜ-Geschäftsführer Rainer de Biasi.
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Archiv
| BSI: Riester-Förderung für die Immobilie darf nicht auf die lange Bank geschoben werden |
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Pressemitteilung der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft
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| BSI_Riester_17.1.2007.pdf |
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| Neuer Gefahrtarif für Immobilienverwalter: Einheitliche Gefahrklasse in der Immobilienwirtschaft |
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Der Gefahrtarif der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, der die Beiträge nach den Unfallrisiken in den Unternehmen regelt, ist ab 01. Januar 2007 einer neuen, einheitlichen Tarifstelle „Unternehmen der Immobilienwirtschaft“ zugeordnet. Die zur Berechnung der Beiträge maßgebliche Gefahrklasse liegt in dieser Tarifstelle bei 1,32. Damit sinkt die Belastung für die bislang in der Unternehmensart „Verwaltung, Vermietung unbeweglicher Sachen“ mit 1,55 eingestuften Bauträger und Verwalter.
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft reagiert damit u. a. auf die rechtliche Kritik des Vorstands und vieler Mitgliedsunternehmen des Bundesfachverbandes Wohnungs- und Immobilienunternehmen,die mit der Einstufung in die bisherige Tarifstelle „Verwaltung, Vermietung unbeweglicher Sachen“ nicht einverstanden waren.
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| Empfehlungen des Steuerfachausschusses der BSI zum Umgang mit § 35 a EStG |
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Empfehlungen für Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen
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| Steuerfachausschuss_BSI.pdf |
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Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) hat die gestern vom Bundestag beschlossene Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) begrüßt.
Die Gesetzesänderung wird, so der Bundesrat am 16.02.2007 zustimmt, voraussichtlich zum 1. Mai 2007 in Kraft treten.
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| BSI_WEG_Aenderung_15.12.2006.pdf |
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| Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft erfolgreich – Immobilielienverband Deutschland muss Namen ändern! |
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Der Immobilienmakler-Verband IVD muss seinen Namen „Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband e.V.“ ändern. Das OLG Hamburg hat heute die Berufung des IVD infolge seines Anerkenntnisses als unbegründet zurückgewiesen (Az.: 3 U 76/06).
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| Presseinformation_zum_IVD.pdf |
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Auf der Website der GEFMA, German Facility Management Association Deutscher Verband für Facility Management e.V., unter http://www.gefma.de/bestellungen.html wird die Richtlinie GEFMA/gif 210 BFW-Mitgliedern zum Sonderpreis angeboten.
Beim Bestellvorgang kann die BFW-Mitgliedschaft durch Ankreuzen angegeben werden. Die Richtlinie besteht aus zwei Teilen, die immer nur gemeinsam bestellt werden können. Der Preis 44,00 EUR (Sonderpreis 22,00 EUR) gilt für beide Teile und versteht sich zzgl. 7% Umsatzsteuer und 2,50 EUR Versandkosten.
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Wohnungseigentümergemeinschaften können selbst Auftraggeber von haushaltsnahen Dienstleistungen und handwerklichen Leistungen sein!
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| ANWENDUNGSSCHREIBEN35A.pdf |
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| Der Winter kommt nicht überraschend |
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| Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft, kurz BSI, gegründet |
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Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft intensivieren als Bundesvereinigung ihre Zusammenarbeit.
Eine Interessenvertretung mit neuem Namen und schärferem Profil.
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| BSI_Pressemitteilung.pdf |
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| Schönheitsreparaturen: Auch Abgeltungsklausel unwirksam |
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern entschieden, dass in einem formularmäßigen Mietvertrag über Wohnraum auch eine so genannte Abgeltungsklausel, die Zahlungen an starren Fristen und festen Prozentsätzen festmacht, unwirksam ist (Az. VIII ZR 52/06). Sie benachteilige den Mieter unangemessen, heißt es vom Gericht. Eine Abgeltungsklausel ermächtigt den Vermieter, einen prozentualen Anteil der Kosten für die Schönheitsreparaturen zu verlangen, wenn mangels Fristablauf noch keine Arbeiten fällig sind. Im entschiedenen Fall hatte ein Vermieter die Kaution mit den anteiligen Kosten einer Renovierung verrechnet, dagegen zog der Mieter vor Gericht. Bereits im April hatte der BGH einähnliches Urteil gefällt (Az. VIII ZR 178/05).
Quelle: IZ aktuell vom 19.10.2006
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| Spitzenverbände der immobilienwirtschaft auf der EXPO REAL |
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EXPO REAL vom 23.-25.10.2006 in München
Der Bundesfachverband Wohnungs- und Immobilienverwalter e.V. ist auf dem Gemeinschaftstand der Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft vertreten (Messestand: Halle B2.220).
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| SpiV_EXPO_Real.pdf |
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Bei der Anhörung zum Entwurf des Wohnungseigentumsgesetz im Rechtsauschuss des Bundestags äußerten sich mehrere der geladenen Sachverständigen recht kritisch. Das geht aus der anliegenden Meldung des Bundestags hervor. Die von der Bundesregierung mit ihren Entwurf verfolgten Ziele - den Interessen der Eigentümer mehr Raum zu geben – wurden anscheinend grundsätzlich gut geheißen. Bei den vorgeschlagenen Regelungen sahen die Experten aber offensichtlich noch viel Änderungsbedarf. Wann die Reform in Kraft tritt, ist derzeit auch wegen der zahlreichen kritischen Stimmen noch nicht klar.
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Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 19. Juni 2006 (Az. VIII ZR 284/05).
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 31. Mai dieses Jahres entschieden, dass Vermieter bei langfristigem Leerstand einen Anspruch auf Änderung des Umlageschlüssels für Betriebskosten haben kann.
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Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied mit Urteil vom 17. Mai 2006, dass eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen auch dann zu gewähren sei, wenn die Auftragsvergabe durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft oder deren Verwalter erfolge.
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Erbschaftsteuer einzig an Fortbestand der Unternehmen koppeln - Vermögen einheitlich entlasten - Diskussion um Arbeitsplatzklausel beenden
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Gemeinsame Entwicklung neuer Produkte geplant
Aareon und Techem haben eine strategische Partnerschaft vereinbart. Kern der Kooperation ist die Ausweitung des Produktportfolios für beide Unternehmen. Zum einen wird das Kerngeschäft – für Aareon als Beratungs- und Systemhaus, für Techem als Energiedienstleister – gestärkt. Zum anderen ist eine gemeinsame Produktentwicklung und -vermarktung als priorisierte Partnerschaft geplant.
Für die integrierte Abrechnung nutzt Techem die Software von Aareon.
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BFW fordert, auf europäische Vorgaben nicht schon wieder draufzusatteln!
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Wohn-REIT bietet mittelständischen Immobilien-unternehmen neue Chance zur langfristigen Bestandsentwicklung
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Der BFW unterstützt den Vorschlag von Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos, Eigentümern und Vermietern in der Zukunft eine Wahlmöglichkeit zwischen dem verbrauchs- und dem bedarfsorientierten Energieausweis einzuräumen.
Es wäre optimal, wenn bedarfs- und verbrauchsorientierter Energieausweis gleichberechtigt zugelassen werden, da bei Beibehaltung der Pflicht zum Bedarfsausweis auf die Gebäudebesitzer eine Kostenlawine zugekommen wäre. Es ist von erheblicher Bedeutung, dass grundsätzlich die unkomplizierte und zuverlässige Verbrauchsvariante mit deutlich niedrigeren Kosten zur Anwendung kommen soll. Vorteile hätte dies gerade für Besitzer von Altbauten, die andernfalls gezwungen wären, über kostenintensive Gutachten den Energiebedarf festzustellen.
Um den zu erwartenden Ansturm bei der Ausstellung von Energieausweisen zu umgehen, unterstützt der BFW außerdem die angekündigte Übergangsregelung für eine schrittweise Einführung. Der BFW geht davon aus, dass infolge des Verkaufs oder der Vermietung von Gebäuden und Wohnungen in der Anfangsphase sonst auf einen Schlag mehr als zwei Millionen Energieausweise neu ausgestellt werden müssten.
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| Rentenversicherungspflicht für GmbH-Geschäftsführer verneint |
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Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat mitgeteilt, dass sie das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. November 2005 (Az. B 12 RA 1/04 R) zur Versicherungspflicht von selbstständigen Geschäftsführern einer GmbH als Einzelfallentscheidung ansieht. Die DRV bat daher das zuständige Ministerium um eine gesetzliche Klarstellung im Sinne der bisherigen Praxis. Bei Anwendung des BSG-Urteils wären nach Schätzungen rund 1 Mio. Geschäftsführer plötzlich rentenversicherungpflichtig gewesen, mit der Folge, dass ihnen Nachzahlungen in der Höhe von mehreren zehntausend Euro drohten. Das Urteil hatte für erhebliche Unruhe gesorgt.
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Die Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft haben der Bundesregierung empfohlen, die versuchsweise Einführung reduzierter Mehrwertsteuersätze auf arbeitsintensive Dienstleistungen bei der Europäischen Union zu beantragen.
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| Reduzierte_Mehrwertsteuer_28.3.2006.pdf |
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Die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts führt nicht dazu, dass diese Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz sein kann.
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Der BFW Bundesfachverband Wohnungs- und Immobilienverwalter setzt mit seiner eigenen Immobilienverwalter-Software einen einheitlichen Qualitätsstandard.
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Der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf des Wohnungseigentumsgesetzes findet die Zustimmung des BFW, muss aber hinsichtlich der Qualifikation der Verwalter noch nachgebessert werden.
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| WEG_10.3.2006.pdf |
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