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Eine Betriebskostenabrechnung für eine Wohnung in einer gemischt genutzten Liegenschaft ist auch dann wirksam, wenn der Vermieter die Kosten für den gewerblich genutzten Teil nicht vorab von den Gesamtkosten abgezogen hat.
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| Az._VIII_ZR_45_10.pdf |
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Urteile: Blumenkästen und Balkonpflanzen
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Dürfen Pflanzen auf den Fenstersims gestellt werden und die Balkonkästen außen am Balkon hängen? "Solange sie innen hängen, gehört es zum ganz normalen Nutzungsrecht des Mieters", sagt Gunnar Horst Daum, Rechtsprofessor an der FOM in Frankfurt. Sind Befestigungen nötig, ist der Vermieter vorher zu befragen. Beim Auszug sind "Bauverletzungen" zu beseitigen, so das Landgericht Nürnberg-Fürth (Az: 7S62 5/89). Auch gegen außen hängende Pflanzen hat ein Vermieter wenig in der Hand, so ein Urteil des Landgerichts Hamburg (Az: 316 S 79/04). Anders ist es, wenn der Vermieter Teil einer Eigentümergemeinschaft ist und diese außen hängende Pflanzen am Haus abgelehnt hat, (Landgericht Düsseldorf, (Az 24 S 203/01).
Hamburger Abendblatt
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Für die Zuschussvariante des Programms Energieeffizient Sanieren bedeutet dies, dass die Förderung von Einzelmaßnahmen zum 31.08.2010 eingestellt wird. In der Kreditvariante werden ebenfalls zum 31.08.2010 die Einzelmaßnahmen eingestellt.
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Leitsatz des BGH - Urteils:
Aus der Kompetenz, den Gebrauch (§ 15 WEG), die Verwaltung (§ 21 WEG) und die Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 22 WEG) durch Mehrheitsbeschluss zu regeln, folgt nicht die Befugnis, den Wohnungseigentümern außerhalb der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten Leistungspflichten aufzuerlegen.
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| Az._V_ZR193_09.pdf |
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Telefonkonferenz ist kein Ersatz für die Eigentümerversammlung
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Besitzer von Eigentumswohnungen dürfen die gesetzlich vorgesehene Eigentümer-versammlung nicht durch eine Telefonkonferenz ersetzen. Nach einem Urteil des Amtsgerichts (AG) Königstein kann die Eigentümergemeinschaft in der Telefonkonferenz keine rechtlich wirksamen Beschlüsse fassen.
Das Gericht stellte laut Infodienst Recht und Steuern der LBS fest, dass eine Klage gegen die Beschlüsse einer nur telefonisch durchgeführten Eigentümer-konferenz begründet war. Das Wohneigentumsgesetz WEG schreibe vor, dass Beschlüsse der Wohnungseigentümer in einer Versammlung gefasst würden. Nach dem Wohneigentumsgesetz kann die Eigentümergemeinschaft einer Immobilie zwar auch ohne Versammlung Beschlüsse fassen. Dann müssen aber alle Eigentümer schriftlich ihre Zustimmung zum Beschluss erklären.
AG Königstein, Az.: 27 C 955/07
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Wollen die Mitglieder einer WEG den Umlageschlüssel für Betriebs- und Verwaltungskosten ändern, muss das transparent gestaltet werden. Es reicht nicht, einer Abrechnung oder einem Wirtschaftsplan einfach den neuen Schlüssel zugrundezulegen. Rückwirkend kann der Umlageschlüssel in der Regel nicht geändert werden.
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| V_ZR_202_09.pdf |
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Die Sozialbehörden müssen unter bestimmten Voraussetzungen für einen Wohnungseigentumer die Instandhaltungsrücklage übernehmen. Dies hat am 23.07.2009 das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Az. L 5 AS 111/09).
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Jeder Eigentümer darf seine Wohnung vermieten. Egal, ob sie Teil eines größeren Komplexes ist oder nicht. Das hat der Bundesgerichtshof klargestellt.
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| Az_V_ZR_72_09.pdf |
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Eigentlich eine gute Zeit für Investitionen: Die Zinsen sind niedrig wie nie und die öffentliche Förderung ist besser als ihr Ruf. So gibt es seit dem 1. Juli 2010 im Förderangebot der KfW für energieeffizientes Bauen und Sanieren neue zukunftsweisende Energiestandards: das KfW-Effizienzhaus 70 und 55 in der Sanierung und das KfW-Effizienzhaus 55 und 40 im Neubau. Ebenfalls neu: Ergänzend zum zinsgünstigen Förderkredit gewährt die KfW ab sofort auch in der Neubauförderung Tilgungszuschüsse, und zwar bis zu zehn Prozent der zugesagten Darlehenssumme. Damit können energiebewusste Bauherren bis zu 5.000 Euro sparen; und geschäftstüchtige Architekten Aufträge mobilisieren.
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| Aktuelle_Foerderstandards_der_KfW_Bank_Juli_2010.pdf |
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BGH-Entscheidung: Vermieter haftet bei eigenmächtiger Wohnungsräumung
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 14.07.2010 entschieden, dass der Vermieter bei einer so genannten "kalten" Räumung verschuldensunabhängig zum Schadenersatz verpflichtet ist. Im verhandelten Fall war der Mieter ortsabwesend und von Verwandten als vermisst gemeldet. Nach zwei Monaten Mietzahlungsrückstand kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis fristlos, einen Monat später öffnete sie die Wohnung. Die Einrichtung und sonstigen Sachen entsorgte sie oder lagerte sie bei sich ein. Der Mieter verlangt nun Schadenersatz für abhanden gekommene, beschädigte oder verschmutzte Gegenstände - zu Recht, wie die Karlsruher Richter befanden (VIII ZR 45/09). Die Räumung ohne gerichtlichen Titel sei eine unerlaubte Selbsthilfe, in deren Folge der Vermieter für dabei eingetretenen Schaden hafte. Das gelte insbesondere für die eigenmächtige Entsorgung von Gegenständen, die die bestehende Obhutspflicht des Vermieters verletze.
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ZPO § 116 Satz 1 Nr. 2
Will die Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen ihrer Mitglieder Beitragsforderungen gerichtlich geltend machen, kann ihr Prozesskostenhilfe bewilligt werden; diese Rechtsverfolgung liegt jedenfalls dann im allgemeinen Interesse, wenn weder die Gemeinschaft noch sämtliche Mitglieder die Kosten aufbringen können.
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| Az._V_ZB_26_10.pdf |
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Düsseldorf/Berlin (DAV). Ein außen angebrachtes Klimagerät ist auf Kosten des Eigentümers zu entfernen, wenn dies die Eigentümergemeinschaft beschließt. Das gilt vor allem dann, wenn das Gerät durch nicht unerhebliche Betriebsgeräusche die Nachtruhe der Nachbarn stört.
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03.03.2010: §35a EStG – neues Anwendungsschreiben
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Das Bundesministerium der Finanzen hat am 15.02.2010 ein neues Anwendungsschreiben zum § 35a EStG veröffentlicht. Dieses berücksichtigt die Änderung des Gesetzestextes zum 01.01.2009 und aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzhofes. Interessant für den Immobilienverwalter sind die Seiten 20-29 des Schreibens. Hier ist in einer Tabelle aufgeführt, welche Arbeiten unter den §35a EStG fallen und in welche Fallgruppe diese gehören. Dies bringt unter dem Strich eine Erleichterung und mehr Sicherheit für den Verwalter. In diesem Zusammenhang sei auch noch einmal auf die Entscheidung des Kammergerichtes Berlin hingewiesen, dass bestätigt hat das der Verwalter nicht verpflichtet ist, einen Ausweis nach §35a EStG zu erbringen. Vielmehr ist dies eine zusätzliche Verwalterleistung, die sich der Verwalter auch gesondert vergüten lassen kann.
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| Anwendungsschreiben.pdf |
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Archiv
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Das lang erwartete neue Anwendungsschreiben zum § 35a EStG - Haushaltsnahe Dienstleistungen - liegt jetzt vor. Das BMF-Schreiben bringt nicht in allen angemahnten Punkten die erwünschte Klarheit, ist aber dennoch ein Fortschritt.
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| Anwendungsschreiben_35_A_ESTG.pdf |
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass es bei einem Mietvertrag, dessen eine Partei eine GmbH ist, für die Schriftform nicht auf einen Vertretungszusatz bei der Unterschrift auf Seiten der GmbH ankommt (Az. XII ZR 121/05).
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Verwalter von Mietshäusern und Wohnungseigentumsanlagen sind gehalten, die begünstigten Aufwendungen in der Jahresabrechnung gesondert aufzuführen und zu bescheinigen.
Nach AG Bremen und AG Neuss zu Recht aber nur gegen entsprechende Bezahlung.
Ein Link der OFD Münster enthält eine Musterbescheinigung gemäß § 35a EStG (siehe Download).
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| muster_bescheinigung_par35a_estg.pdf |
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Zum wiederholten Male hat der für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des BGH eine Schönheitsreparaturklausel unter die Lupe genommen und in dem Urteil vom 12. September 2007 eine isolierte starre Endrenovierungsklausel gekippt.
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| BSI-Presseinformation: Subprime-Krise in Deutschland nicht fürchten |
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„Eine Krise, wie sie derzeit auf dem US-Hypothekenmarkt stattfindet, ist in Deutschland nicht zu befürchten“, sagt Walter Rasch, der Vorsitzende der BSI Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft
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| BSI_Subprimekrise_7.9.2007.pdf |
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| Achten Sie jetzt auf Ihren Pflegevertrag |
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Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) unterstützt den Kompromiss zum Klima- und Energieprogramm. Entscheidend sei, dass für die Bundesregierung neben Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit ausdrücklich auch das Wirtschaftlichkeitsgebot zur Richtschnur der Energiepolitik gehöre.
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| Eckpunktepapier_der_Bundesregierung.pdf |
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| BGH stellt klar: Alt-Mietverträge können nur zum vereinbarten Termin gekündigt werden |
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Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass bei befristeten Mietverträgen über Wohnraum, die aus der Zeit vor der Mietrechtsreform datieren und in denen eine automatische Verlängerung vereinbart ist, diese getroffenen Regelungen über
eine Beendigung weiterhin gelten (Az. VIII ZR 257/06). Aus dem heute veröffentlichten Urteil vom 20. Juni dieses Jahres geht hervor, dass für solche Verträge weiterhin der vertraglich festgelegte Ablauftermin für eine Kündigung maßgeblich ist – unabhängig davon, ob eine Bestimmung über die Länge der Kündigungsfrist überholt ist. Der Vertrag hatte eine Klausel enthalten, die besagt, dass sich der Vertrag jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht mit der gesetzlichen Frist zum Ablauftermin gekündigt wird.
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| BMF-Anwendungsschreiben zur Verlustverrechnungsbeschränkung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen gemäß § 15b EStG vom 17.07.2007 |
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Vor allem für Bauträger kehrt Rechtssicherheit ein, da seit in Kraft treten der neuen Steuervorschrift gemäß §15b EStG im November 2005, wonach Verluste nur noch mit Gewinnen aus derselben Einkunftsart verrechnet werden dürfen, starke Unsicherheit über die Anwendung der Vorschrift bei der Modernisierung von Denkmalen und bei Investitionen in Sanierungsgebieten herrschte.
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| Anwendungsschreiben_15b_EStG.pdf |
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Minijob-Zentrale informiert darüber, dass Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) zur Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für geringfügig entlohnte haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse berechtigt sind.
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Den Maßgaben des Bundesrates zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) wurde entsprochen und somit die EnEV 2007 beschlossen.
Die Verordnung wird nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich am 01.10.2007 in Kraft treten.
Mit Inkrafttreten der EnEV 2007 wird die Ausstellung von Energieausweisen in Bestandsgebäuden ab dem 01. Juli 2008 schrittweise verpflichtend eingeführt.
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit einer aktuellen Entscheidung den Weg eröffnet, Vermietern die Grundsteuer unter vereinfachten Voraussetzungen teilweise zu erlassen.
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Grundsätzlich hat der Eigentümer einer gemischt (für unternehmerische und private Zwecke) genutzten Immobilie die Möglichkeit, diese insgesamt seinem Unternehmen zuzuordnen und damit die auf die gesamte Immobilie entfallenden Vorsteuerbeträge abzuziehen.
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Vor dem Inkrafttreten bedarf es noch der Zustimmung des Bundesrates. Die Verordnung tritt voraussichtlich im Herbst 2007 in Kraft. Bis dahin gilt die Energieeinsparverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom Dezember 2004 weiter.
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| Energieausweis.pdf |
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass in einem formularmäßigen Mietvertrag über Wohnraum die Klausel unwirksam ist, wonach ein Mieter bei Schönheitsreparaturen nur mit Zustimmung des Wohnungsunternehmens von der "bisherigen Ausführungsart" abweichen darf (Az. VIII ZR 199/06).
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) als Partei eines Rechtstreits in eigenen Namen Ansprüche geltend machen kann (Az. VII ZR 236/05).
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| BSI: Riester-Förderung für die Immobilie nicht weiter hinauszögern |
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Regierungskoalition muss endlich Versprechen einlösen
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| BSI_Riester_24.4.2007.pdf |
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| Kümmern Sie sich jetzt um Ihren Rasenschnitt! |
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Das Bundesverfassungsgericht hat das Erbschaftsteuerrecht in seiner jetzigen Ausgestaltung für verfassungswidrig erklärt.
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| BSI: Riester-Förderung für die Immobilie darf nicht auf die lange Bank geschoben werden |
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Pressemitteilung der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft
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| BSI_Riester_17.1.2007.pdf |
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| Neuer Gefahrtarif für Immobilienverwalter: Einheitliche Gefahrklasse in der Immobilienwirtschaft |
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Der Gefahrtarif der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, der die Beiträge nach den Unfallrisiken in den Unternehmen regelt, ist ab 01. Januar 2007 einer neuen, einheitlichen Tarifstelle „Unternehmen der Immobilienwirtschaft“ zugeordnet. Die zur Berechnung der Beiträge maßgebliche Gefahrklasse liegt in dieser Tarifstelle bei 1,32. Damit sinkt die Belastung für die bislang in der Unternehmensart „Verwaltung, Vermietung unbeweglicher Sachen“ mit 1,55 eingestuften Bauträger und Verwalter.
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft reagiert damit u. a. auf die rechtliche Kritik des Vorstands und vieler Mitgliedsunternehmen des Bundesfachverbandes Wohnungs- und Immobilienunternehmen,die mit der Einstufung in die bisherige Tarifstelle „Verwaltung, Vermietung unbeweglicher Sachen“ nicht einverstanden waren.
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| Empfehlungen des Steuerfachausschusses der BSI zum Umgang mit § 35 a EStG |
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Empfehlungen für Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen
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| Steuerfachausschuss_BSI.pdf |
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