BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter ist Mitglied der
Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft
Aktuelles
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| Eine Betriebskostenabrechnung für eine Wohnung in einer gemischt genutzten Liegenschaft ist auch dann wirksam, wenn der Vermieter die Kosten für den gewerblich genutzten Teil nicht vorab von den Gesamtkosten abgezogen hat. |
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| Az._VIII_ZR_45_10.pdf | ||||
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Urteile: Blumenkästen und Balkonpflanzen
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Dürfen Pflanzen auf den Fenstersims gestellt werden und die Balkonkästen außen am Balkon hängen? "Solange sie innen hängen, gehört es zum ganz normalen Nutzungsrecht des Mieters", sagt Gunnar Horst Daum, Rechtsprofessor an der FOM in Frankfurt. Sind Befestigungen nötig, ist der Vermieter vorher zu befragen. Beim Auszug sind "Bauverletzungen" zu beseitigen, so das Landgericht Nürnberg-Fürth (Az: 7S62 5/89). Auch gegen außen hängende Pflanzen hat ein Vermieter wenig in der Hand, so ein Urteil des Landgerichts Hamburg (Az: 316 S 79/04). Anders ist es, wenn der Vermieter Teil einer Eigentümergemeinschaft ist und diese außen hängende Pflanzen am Haus abgelehnt hat, (Landgericht Düsseldorf, (Az 24 S 203/01).
Hamburger Abendblatt |
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Für die Zuschussvariante des Programms Energieeffizient Sanieren bedeutet dies, dass die Förderung von Einzelmaßnahmen zum 31.08.2010 eingestellt wird. In der Kreditvariante werden ebenfalls zum 31.08.2010 die Einzelmaßnahmen eingestellt. |
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BSI Pressemitteilung zur KfW Fördermittelkürzung
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Einstellung der Förderung von Einzelmaßnahmen im Programm "Energieeffizient Sanieren" zum 31.08.2010 |
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| BSI_KfW_Foerdermmittelkuerzung_17.08.2010.pdf | ||
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Leitsatz des BGH - Urteils:
Aus der Kompetenz, den Gebrauch (§ 15 WEG), die Verwaltung (§ 21 WEG) und die Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 22 WEG) durch Mehrheitsbeschluss zu regeln, folgt nicht die Befugnis, den Wohnungseigentümern außerhalb der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten Leistungspflichten aufzuerlegen. |
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| Az._V_ZR193_09.pdf | ||||
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Telefonkonferenz ist kein Ersatz für die Eigentümerversammlung
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| Besitzer von Eigentumswohnungen dürfen die gesetzlich vorgesehene Eigentümer-versammlung nicht durch eine Telefonkonferenz ersetzen. Nach einem Urteil des Amtsgerichts (AG) Königstein kann die Eigentümergemeinschaft in der Telefonkonferenz keine rechtlich wirksamen Beschlüsse fassen.
Das Gericht stellte laut Infodienst Recht und Steuern der LBS fest, dass eine Klage gegen die Beschlüsse einer nur telefonisch durchgeführten Eigentümer-konferenz begründet war. Das Wohneigentumsgesetz WEG schreibe vor, dass Beschlüsse der Wohnungseigentümer in einer Versammlung gefasst würden. Nach dem Wohneigentumsgesetz kann die Eigentümergemeinschaft einer Immobilie zwar auch ohne Versammlung Beschlüsse fassen. Dann müssen aber alle Eigentümer schriftlich ihre Zustimmung zum Beschluss erklären. AG Königstein, Az.: 27 C 955/07 |
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| Wollen die Mitglieder einer WEG den Umlageschlüssel für Betriebs- und Verwaltungskosten ändern, muss das transparent gestaltet werden. Es reicht nicht, einer Abrechnung oder einem Wirtschaftsplan einfach den neuen Schlüssel zugrundezulegen. Rückwirkend kann der Umlageschlüssel in der Regel nicht geändert werden. |
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| V_ZR_202_09.pdf | ||||
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| Die Sozialbehörden müssen unter bestimmten Voraussetzungen für einen Wohnungseigentumer die Instandhaltungsrücklage übernehmen. Dies hat am 23.07.2009 das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Az. L 5 AS 111/09). |
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| Jeder Eigentümer darf seine Wohnung vermieten. Egal, ob sie Teil eines größeren Komplexes ist oder nicht. Das hat der Bundesgerichtshof klargestellt. |
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| Az_V_ZR_72_09.pdf | ||||
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| Eigentlich eine gute Zeit für Investitionen: Die Zinsen sind niedrig wie nie und die öffentliche Förderung ist besser als ihr Ruf. So gibt es seit dem 1. Juli 2010 im Förderangebot der KfW für energieeffizientes Bauen und Sanieren neue zukunftsweisende Energiestandards: das KfW-Effizienzhaus 70 und 55 in der Sanierung und das KfW-Effizienzhaus 55 und 40 im Neubau. Ebenfalls neu: Ergänzend zum zinsgünstigen Förderkredit gewährt die KfW ab sofort auch in der Neubauförderung Tilgungszuschüsse, und zwar bis zu zehn Prozent der zugesagten Darlehenssumme. Damit können energiebewusste Bauherren bis zu 5.000 Euro sparen; und geschäftstüchtige Architekten Aufträge mobilisieren.
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| Aktuelle_Foerderstandards_der_KfW_Bank_Juli_2010.pdf | ||||
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BGH-Entscheidung: Schadenersatz wegen Baumangel wird neu berechnet
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| Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 22.07.2010 neue Grundsätze für die Berechnung eines Schadenersatzanspruchs wegen eines Baumangels aufgestellt. Er hat entschieden, dass die Umsatzsteuer auf voraussichtliche Aufwendungen zur Mängelbeseitigung nicht als Schadenersatz verlangt werden kann, wenn die Mängel tatsächlich noch nicht beseitigt worden sind (Az. VII ZR 176/09). Die Karlsruher Richter begründeten dies mit der gesetzlichen Regelung des § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB, der zwar im Werkvertragsrecht nicht anwendbar sei, aber als Wertungsmaßstab herangezogen werden könne. Wolle der Auftraggeber vor einer Mängelbeseitigung den Bruttobetrag, so müsse er den auch die Umsatzsteuer umfassenden Vorschussanspruch geltend machen - und diesen dann aber zur Mängelbeseitigung verwenden. |
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| Az._VII_ZR_176_09.pdf | ||
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BGH-Entscheidung: Vermieter haftet bei eigenmächtiger Wohnungsräumung
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| Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 14.07.2010 entschieden, dass der Vermieter bei einer so genannten "kalten" Räumung verschuldensunabhängig zum Schadenersatz verpflichtet ist. Im verhandelten Fall war der Mieter ortsabwesend und von Verwandten als vermisst gemeldet. Nach zwei Monaten Mietzahlungsrückstand kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis fristlos, einen Monat später öffnete sie die Wohnung. Die Einrichtung und sonstigen Sachen entsorgte sie oder lagerte sie bei sich ein. Der Mieter verlangt nun Schadenersatz für abhanden gekommene, beschädigte oder verschmutzte Gegenstände - zu Recht, wie die Karlsruher Richter befanden (VIII ZR 45/09). Die Räumung ohne gerichtlichen Titel sei eine unerlaubte Selbsthilfe, in deren Folge der Vermieter für dabei eingetretenen Schaden hafte. Das gelte insbesondere für die eigenmächtige Entsorgung von Gegenständen, die die bestehende Obhutspflicht des Vermieters verletze. |
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| ZPO § 116 Satz 1 Nr. 2
Will die Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen ihrer Mitglieder Beitragsforderungen gerichtlich geltend machen, kann ihr Prozesskostenhilfe bewilligt werden; diese Rechtsverfolgung liegt jedenfalls dann im allgemeinen Interesse, wenn weder die Gemeinschaft noch sämtliche Mitglieder die Kosten aufbringen können. |
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| Az._V_ZB_26_10.pdf | ||||
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| Düsseldorf/Berlin (DAV). Ein außen angebrachtes Klimagerät ist auf Kosten des Eigentümers zu entfernen, wenn dies die Eigentümergemeinschaft beschließt. Das gilt vor allem dann, wenn das Gerät durch nicht unerhebliche Betriebsgeräusche die Nachtruhe der Nachbarn stört. |
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03.03.2010: §35a EStG – neues Anwendungsschreiben
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Das Bundesministerium der Finanzen hat am 15.02.2010 ein neues Anwendungsschreiben zum § 35a EStG veröffentlicht. Dieses berücksichtigt die Änderung des Gesetzestextes zum 01.01.2009 und aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzhofes. Interessant für den Immobilienverwalter sind die Seiten 20-29 des Schreibens. Hier ist in einer Tabelle aufgeführt, welche Arbeiten unter den §35a EStG fallen und in welche Fallgruppe diese gehören. Dies bringt unter dem Strich eine Erleichterung und mehr Sicherheit für den Verwalter. In diesem Zusammenhang sei auch noch einmal auf die Entscheidung des Kammergerichtes Berlin hingewiesen, dass bestätigt hat das der Verwalter nicht verpflichtet ist, einen Ausweis nach §35a EStG zu erbringen. Vielmehr ist dies eine zusätzliche Verwalterleistung, die sich der Verwalter auch gesondert vergüten lassen kann. |
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| Anwendungsschreiben.pdf | ||
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Archiv
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| PM_Verbaende_Wohngeld_04_07_08.pdf | |||
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| BGH_V_ZB_85_07.pdf | |||
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| BSI_Energieausweis_01_07_08.pdf | |||
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| BSI_SchornsteinfegerwesenBT_27_06_08.pdf | |||
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| BSI_AGG_26_06_08.pdf | |||
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| BSI_Eigenheimrente_20_06_08.pdf | |||
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| BSI_Zweites_Klimapaket_19_06_08.pdf | |
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| BSI_Stellungnahme_CEBS_16_06_08.pdf | |||
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| BSI_Schornsteinfegerwesen_13_06_08.pdf | |||
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| BSI_EEWaermeG_04_06_08.pdf | |
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| BSI_Stellungnahme_EigRG.pdf | |
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| BSI_Erweiterung_der_BSI_22.5.08.pdf | |||
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| BSI_HeiKV_EnEv_16.05.2008.pdf | |
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| Pressemitteilung_8.5.08.pdf | |
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| BSI_Eigenheimrentengesetz_24_04_08.pdf | |||
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| BSI_EEWaermeG_22_04_08.pdf | |||
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| PM_10_08_Verbaende_Wohngeld.pdf | |||
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| Stellungnahme_BSI_EEWaermeG_endg.pdf | |||
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| BSI_Wohnriester_27_02_08.pdf | |||
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| BSI_EEWaermeG_Messw_14_02_08.pdf | |||
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| BSI_Energieausweis_13_02_08.pdf | |||
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