Aktueller Stand Vermögensschutz
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Zum Hintergrund
In unserem französischen Nachbarland gibt es schon seit den 30er Jahren des vorigen Jahrhunderts Wohnungseigentum. Die Zahl der Eigentumswohnungen dort ist zwischenzeitlich etwa doppelt so hoch wie in Deutschland.
Schon erheblich früher als bei uns wurden dort die notwendigen Maßnahmen zur Professionalisierung des Berufes des WEG-Verwalters eingeleitet. Zuletzt maßgeblich durch das sog. Loi Hoguet (Hoguet-Gesetz) vom 2. Januar 1970.
Danach sind in Frankreich vier Voraussetzungen zu Ausübung des Verwalterberufes zu erfüllen:
- Nachweis einer entsprechenden Ausbildung (Hochschulabschluss) oder Teildisziplin mit entsprechender einschlägiger Berufserfahrung als Mitarbeiter
- Nachweis eines gerichtlich registrierten berufsorientierten Geschäftsbetriebes
- Nachweis über den Abschluss von berufsspezifischen Haftpflichtversicherungen (RCP)
- Nachweis über den Abschluss von Bürgschaften für alle treuhänderisch verwalteten Geldmittel
- Diese Vorgaben zur Professionalisierung des Berufes als Hausverwalter strebt der BFW für unseren Berufsstand an.
- Europäische Union, der DIHT und politische Gespräche unterstützen uns zwischenzeitlich dabei.
Die Bürgschaft der CdG ist keine Versicherung
Der Nachweis über eine Bankbürgschaft - nicht zu verwechseln mit einer wie auch immer gestalteten Vertrauensschadenversicherung - kann auch in Frankreich durch ein beliebiges Kreditinstitut geschehen. Warum sich nur wenige Banken mit diesem Bereich beschäftigen ist leicht nachvollziehbar, wenn man sich vor Augen führt, dass eine normale Bankbürgschaft in Frankreich wie in Deutschland in der Größenordnung von 1,5 - 3 % der Bürgschaftssumme liegt und damit für den Verwalter nicht bezahlbar ist.
Die Caisse ist dem gegenüber erheblich günstiger, fordert aber unter Beachtung des Datenschutzes die restlose Offenlegung aller Daten der verwalteten Objekte und prüft diese detailliert.
Und das ist genau der entscheidende Punkt, den wir erreichen wollen. Denn damit haben wir die strenge Prüfungskriterien für unsere Mitglieder erreicht.
Und aus diesem Grund bedurfte es auch in Frankreich des Spezialwissens geeigneter Fachprüfer, über die eine normale Bank nicht verfügt.
Vorteile für Ihr Unternehmen durch die Mitgliedschaft in der Caisse de Garantie:
- Die Mitgliedschaft wird dokumentiert und wirkt als Wettbewerbsvorteil. Viele Reaktionen der Eigentümer belegen, dass die gewährte Vermögensbürgschaft einen strategischen Vorteil bedeutet.
- Sie erhalten Beratung durch die Caisse: Bedingt durch eine Markttransparenz, die wir als Verband niemals selbst herstellen können, kann die Kasse auf Dauer sinnvolle Betriebsberatungen durchführen. Die Berater sind deutschsprachig.
- Die vielen negativen Informationen über Branchenkollegen, die gerade wieder in letzter Zeit an uns heran getragen wurden, weisen ausnahmslos darauf hin, dass das Treuhandwesen, mit dem wir uns als Verwalter befassen, dringend eines Verbraucherschutzes für die Auftraggeber bedarf.
Die Zukunftsperspektive der Caisse de Garantie
Wir gehen bei der Erreichung der Vermögensbürgschaft durch die Caisse de Garantie von zwei Phasen aus:
- Phase
Mitgliedsmöglichkeit der deutschen Mitglieder des BFW bei der Caisse de Garantie des FNAIM. Wer dort freiwillig Mitglied werden will, wird unmittelbar Bank-"Genosse" der französischen Kasse. Er unterliegt bezüglich seiner Rechte und Pflichten der Satzung der Caisse de Garantie. - Phase
Wenn es eines Tages genügend deutsche Mitglieder der Caisse gibt, wird eine nationale deutsche Struktur aufgebaut, die dann auch ihren Sitz in Deutschland haben wird und ausschließlich deutschem Genossenschaftsrecht folgt. Hierbei ist noch nicht abzusehen, wie die Europäische Union zu diesem Thema verfährt.
Kontaktadressen für Infos und Hilfe bei Fragen um die Caisse de Garantie und zur Aufnahmeantrages in die CdG
Thomas Meier, Präsident des BFW
Dipl. Bankbetriebswirt (BA), Immobilienökonom (ebs)
Pfeuffer Immobilien Verwaltung & Management GmbH
Thomas-Mann-Str. 61 a
90471 Nürnberg
Telefon: 0911 94666-0
Telefax: 0911 94666-40
eMail: thomas.meier@immo-pfeuffer.de
Cécile Cerutti
Direktionsassistentin der Caisse de Garantie (deutschsprachig)
Tel. Direktdurchwahl 0033 1 44 95 22 68
FAX 0033 1 44 95 22 89
Gérard Durr
2. Vorsitzender der Caisse de Garantie und
Präsident der Europakommission der Caisse de Garantie
(deutschsprachig)
c/o SEGESCA S.A.
6 rue de Noyer B.P. 9
F- 67068 Strasbourg Cedex
Tel. 0033 3 88 32 74 01
FAX 0033 3 88 23 23 17









