Stichworte pro Treuhandsicherungsfonds/Caisse de Garantie

  • Immobilienverwalter ist Treuhänder fremden Vermögens
  • Verwalter wird in der Rechtsprechung in Punkto Haftung wie ein Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater / Wirtschaftsprüfer gesehen
  • Die Immobilienerwalterbranche muss künftig institutionell gesehen werden, d. h. nicht die Person des Verwalters ist künftig entscheidend, sondern das "Institut" Verwalter (siehe Bankbereich)
  • Diese Institution muss Sicherheit bieten, muss auch selbst abgesichert sein
  • Bisher gibt es viele Vermögensschäden für Wohnungseigentümer, verursacht durch Unredlichkeit von Branchenteilnehmern
  • Es gibt keine Berufsordnung für Immobilienverwalter
  • Eine Ausbildungsvoraussetzung ist nicht existent
  • Die Gesamthaftung des Immobilienverwalters ist mit einer Grauzone behaftet, insgesamt nicht versicherbar
  • Verwalter mit Vermögensschutz für Wohnungseigentümer genießen Wettbewerbsvorteile
  • Vermögensschutz für Wohnungseigentümer bedeutet aktiven Verbraucherschutz
  • Die Mitglieder der Caisse de Garantie werden jährlich hinsichtlich ihres Geschäftsgebarens und der Einhaltung des WEG von einem unabhänigen Wirtschaftsprüfungsinstitut geprüft. Dies kommt einer Revision gleich, ähnlich wie im Bankenbereich.

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