BGH-Entscheid zu Mieterhöhungsverlangen vom 09.07.2008 |
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| Das Gesetz enthalte insofern eine planwidrige Regelungslücke, die durch Analogie zu schließen sei, so die Richter in der heute veröffentlichten Entscheidung. In der Sache streiten die Parteien über die Wirksamkeit eines Mieterhöhungs-verlangens seitens der Klägerin. Der beklagte Mieter verweigert seine Zustimmung mit der Begründung, die Klägerin sei hierzu nicht berechtigt – zu Unrecht, wie die Richter befanden.
(Quelle: Immobilienzeitung) | ||








