Bundesfachverband Wohnungs- und Immobilienverwalter e. V.
Der Bundesfachverband Wohnungs- und Immobilienverwalter ist Mitglied der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft
Aktuelles
|
Bundesbauminister lädt Vertreter der Immobilienwirtschaft zum Immobilienwirtschaftlichen Dialog am 8.02.2010
|
||
|
Mit 9 Bio. Immobilienvermögen und rund 400 Mrd. Investitionen pro Jahr sei die Immobilienwirtschaft "eine der größten und bedeutendsten Wirtschaftszweige“ der Volkswirtschaft in Deutschland. Das sagte Bundesbauminister Peter Ramsauer am Montag, 8.2.2010 bei beim Immobilienwirtschaftlichen Dialog mit den Verbandsspitzen aus Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Zwei Ziele seines Ministeriums seien, so sagte er in den Gesprächen, die Sanierungs- und Eigentumsquote zu erhöhen. |
||
|
||||
|
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine Schönheitsreparaturklausel, die den Mieter wegen ihrer zeitlichen Modalitäten, der Ausführungsart oder des gegenständlichen Umfangs übermäßig belastet, insgesamt unwirksam ist. |
||||
|
||||
|
„Wir haben in drei Jahren BSI (seit 2006) sowie drei Jahren Bundesarbeitsgemeinschaft (seit 2003) gut und vertrauensvoll mit Haus & Grund zusammengearbeitet. Wir bedauern es, dass der Verband im Rahmen einer ordentlichen Mitgliedschaft den Schritt zu einer noch engeren Zusammenarbeit nicht mit vollziehen möchte. Trotzdem werden die verschiedenen Spitzenverbände der Wohnungswirtschaft bei zentralen Themen das Gespräch suchen und kooperieren“, kommentierte Walter Rasch, Präsident der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) den Austritt von Haus & Grund zu Ende Januar 2010. |
||||
|
||||
|
„Wir begrüßen, dass die KfW jetzt wieder ihre Förderung von energieeffizienten Gebäuden aufnehmen kann“, sagte Walter Rasch, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) heute in Berlin im Nachgang an die Sitzung des Bundestags-Haushaltsausschusses. |
||||
|
||||
|
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass einzelne Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nicht als Gesamtschuldner für die Forderung eines Wasserversorgers haften. Vertragspartner sei allein die insoweit (teil-)rechtsfähige WEG. |
||||
|
||||
|
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute bestätigt, dass Mietvertragsklauseln, die Mieter verpflichten, während der Mietzeit in bestimmten Farben zu renovieren oder zu lackieren, unwirksam sind. |
||||
|
||||
|
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Umlage von "Kosten der kaufmännischen und technischen Hausverwaltung" in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrags über Geschäftsräume wirksam ist. |
||||
|
Caparol informiert BFW-Immobilienverwalter am 18.12.2009
|
||
|
Jahr für Jahr hat die Wohnungswirtschaft signifikante Kosten und administrativen Mehraufwand durch das Entstehen von Schimmelschäden in ihren Immobilien zu beklagen. Den Link zum Artikel finden Sie hier. |
||
|
||||
|
Ein strittiger Begriff des Mietrechts wird nach einem BGH-Urteil künftig mieterfreundlich ausgelegt: Bei der Berechnung der sogenannten Mietraumfläche von Dachgeschosswohnungen sind die Schrägen abzuziehen. |
||||
|
||||
|
„Die Möglichkeiten zur Finanzierung von energetischen Sanierungsmaßnahmen für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sind noch immer unzureichend. Trotz der positiven Bilanz der KfW Bankengruppe, dass im Jahr 2009 mehr als acht Milliarden Euro für energetische Sanierungsmaßnahmen bereit gestellt wurden, benötigen wir verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten für WEG´s, die einen großen Teil des Immobilienbestandes ausmachen.“, äußert sich Thomas Meier, BFW-Präsident, kritisch. |
||||
|
||||
|
Im Zuge der Neufassung der geplanten EU-Gebäuderichtlinie fordert die Gesellschaft für Technische Überwachung mbH (GTÜ), die Bundesregierung auf, die Erstellung von Energieausweisen aus dem Internet zu verbieten. Im Gegensatz zum Online-Energieausweis, den ein Immobilieneigentümer eigenständig durch das Ausfüllen eines Formulars erstellen kann, ist die Ausstellung eines Energieausweises durch einen öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen glaubwürdiger und nachhaltiger, so GTÜ-Geschäftsführer Rainer de Biasi. |
||||
|
||||
|
„Die Koalition sollte die vereinbarte Novellierung des Mietrechts in den kommenden Wochen einleiten.“ So kommentiert Rolf Kornemann, Vorsitzender der BSI Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft, jüngste Äußerungen der Vorsitzenden der FDP-Bundestagsfraktion, Birgit Homburger. |
||||
|
||||
|
Der Bundesgerichtshof hat heute zwei Urteile zum Mieterhöhungsverfahren veröffentlicht, die zugunsten der Vermieter weitere Klarheit zur Beifügungspflicht beim Mietspiegel und zum maßgebenden Mietwert bei der Bezugnahme auf eine Mietspanne schaffen. |
||||
|
||||
|
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Vermieter von Wohnraum die Kosten für die Reinigung eines Öltanks auf den Mieter umlegen darf. Es handele sich dabei nämlich nicht um Instandhaltungskosten, sondern um Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung (BetrKV). |
||||
|
||||
|
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut bestimmte Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderverträgen wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden für unwirksam erklärt. |
||||
| 1 | 2 |
Archiv
|
|
| |
| PM_BFW_Shil_08.10.09.pdf | |
|
|
| |
| PM_EBZ_BFW_08.10.09.pdf | |
|
|
| |
| Weichen_fuer_effektiven_Klimaschutz_06.10.09.pdf | |
|
||
| ||
|
||
| ||
|
||
| ||
|
|
| |
| BSI_Uebermaessige_Pruefungspflicht_08.09.2009.pdf | |
|
||
| ||
|
|
| |
|
|
| |
| BSI_Zeitgemaesses_Mietrecht_fuer_effektiven_Klimaschutz_17.08.09.pdf | |
|
||
| ||
|
||
| ||
| Bundesgesetzblatt_Jahrgang_2008_Teil_I_Nr._64.pdf | ||
|
|
| |
| WEG_Aenderung_11.07.2009.pdf | |
|
|
| |
| Albrecht_komplett.pdf | |
|
|
| |
| BSI_Forderungen_zur_Bundestagswahl_2009.pdf | |
|
|
| |
|
|
| |
|
||
| ||
|
|
| |
|
|
| |
| BFW_18.05.09_KfW_Foerderprogramm.pdf | |
|
|
| |
| BSI_Ermaessigte_MwSt_Handwerkerleistungen_13.05.09.pdf | |
|
|||
| |||
| Kongress_Programm_Anmeldung.pdf | |||
|
|
| |
| BSI_Gebaeuderichtlinie_6.5.09.pdf | |
|
|
| |
| BSI_EPBD_6.4.09.pdf | |
|
|
| |
| BSI_MwSt_11.03.09.pdf | |
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |









