Bundesfachverband Wohnungs- und Immobilienverwalter e. V.
Der Bundesfachverband Wohnungs- und Immobilienverwalter ist Mitglied der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft
Aktuelles
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03.03.2010: §35a EStG – neues Anwendungsschreiben
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Das Bundesministerium der Finanzen hat am 15.02.2010 ein neues Anwendungsschreiben zum § 35a EStG veröffentlicht. Dieses berücksichtigt die Änderung des Gesetzestextes zum 01.01.2009 und aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzhofes. Interessant für den Immobilienverwalter sind die Seiten 20-29 des Schreibens. Hier ist in einer Tabelle aufgeführt, welche Arbeiten unter den §35a EStG fallen und in welche Fallgruppe diese gehören. Dies bringt unter dem Strich eine Erleichterung und mehr Sicherheit für den Verwalter. In diesem Zusammenhang sei auch noch einmal auf die Entscheidung des Kammergerichtes Berlin hingewiesen, dass bestätigt hat das der Verwalter nicht verpflichtet ist, einen Ausweis nach §35a EStG zu erbringen. Vielmehr ist dies eine zusätzliche Verwalterleistung, die sich der Verwalter auch gesondert vergüten lassen kann. |
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| Anwendungsschreiben.pdf | ||
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„Mit dem Beschluss des Haushaltsausschusses wird das CO2-Gebäudesanierungsprogramm im Jahr 2010 um 400 Millionen Euro auf das das ursprünglich Niveau des Vorjahres von 1,5 Milliarden Euro aufgestockt“, erklärte Walter Rasch, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI). „Dies ist in wachstums-, beschäftigungs- und umweltpolitischer Hinsicht ein wichtiges Signal und ermöglicht es uns, den ehrgeizigen Klimaschutzzielen der Bundesregierung einen Schritt näher zukommen.“ |
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„Die Wohnungswirtschaft ist ein gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Stabilitätsfaktor in Deutschland – insbesondere auch in Zeiten der Krise. Sie kann eine wichtige Konjunkturstütze darstellen. Dies zeigt der Bericht der Bundesregierung zur Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, der heute im Bundestag beraten wird“, erklärte Walter Rasch, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI). |
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BGH Veröffentlichung zur Entscheidung V ZR 44/09 am 17.02.2010
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Tatsächliche und geschuldete Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage sind in der Jahresgesamt- und Einzelabrechnung weder als Ausgabe noch als sonstige Kosten zu buchen. In der Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage, die in die Abrechnung aufzunehmen ist, sind die tatsächlichen Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Rücklage als Einnahmen darzustellen und zusätzlich auch die geschuldeten Zahlungen anzugeben. |
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| V_ZR_44_09_BGH_Urteil_vom_04_12_2009.pdf | ||
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Bundesbauminister lädt Vertreter der Immobilienwirtschaft zum Immobilienwirtschaftlichen Dialog am 8.02.2010
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Mit 9 Bio. Immobilienvermögen und rund 400 Mrd. Investitionen pro Jahr sei die Immobilienwirtschaft "eine der größten und bedeutendsten Wirtschaftszweige“ der Volkswirtschaft in Deutschland. Das sagte Bundesbauminister Peter Ramsauer am Montag, 8.2.2010 bei beim Immobilienwirtschaftlichen Dialog mit den Verbandsspitzen aus Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Zwei Ziele seines Ministeriums seien, so sagte er in den Gesprächen, die Sanierungs- und Eigentumsquote zu erhöhen. |
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine Schönheitsreparaturklausel, die den Mieter wegen ihrer zeitlichen Modalitäten, der Ausführungsart oder des gegenständlichen Umfangs übermäßig belastet, insgesamt unwirksam ist. |
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„Wir haben in drei Jahren BSI (seit 2006) sowie drei Jahren Bundesarbeitsgemeinschaft (seit 2003) gut und vertrauensvoll mit Haus & Grund zusammengearbeitet. Wir bedauern es, dass der Verband im Rahmen einer ordentlichen Mitgliedschaft den Schritt zu einer noch engeren Zusammenarbeit nicht mit vollziehen möchte. Trotzdem werden die verschiedenen Spitzenverbände der Wohnungswirtschaft bei zentralen Themen das Gespräch suchen und kooperieren“, kommentierte Walter Rasch, Präsident der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) den Austritt von Haus & Grund zu Ende Januar 2010. |
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„Wir begrüßen, dass die KfW jetzt wieder ihre Förderung von energieeffizienten Gebäuden aufnehmen kann“, sagte Walter Rasch, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) heute in Berlin im Nachgang an die Sitzung des Bundestags-Haushaltsausschusses. |
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass einzelne Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nicht als Gesamtschuldner für die Forderung eines Wasserversorgers haften. Vertragspartner sei allein die insoweit (teil-)rechtsfähige WEG. |
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute bestätigt, dass Mietvertragsklauseln, die Mieter verpflichten, während der Mietzeit in bestimmten Farben zu renovieren oder zu lackieren, unwirksam sind. |
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Umlage von "Kosten der kaufmännischen und technischen Hausverwaltung" in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrags über Geschäftsräume wirksam ist. |
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Caparol informiert BFW-Immobilienverwalter am 18.12.2009
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Jahr für Jahr hat die Wohnungswirtschaft signifikante Kosten und administrativen Mehraufwand durch das Entstehen von Schimmelschäden in ihren Immobilien zu beklagen. Den Link zum Artikel finden Sie hier. |
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Ein strittiger Begriff des Mietrechts wird nach einem BGH-Urteil künftig mieterfreundlich ausgelegt: Bei der Berechnung der sogenannten Mietraumfläche von Dachgeschosswohnungen sind die Schrägen abzuziehen. |
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„Die Möglichkeiten zur Finanzierung von energetischen Sanierungsmaßnahmen für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sind noch immer unzureichend. Trotz der positiven Bilanz der KfW Bankengruppe, dass im Jahr 2009 mehr als acht Milliarden Euro für energetische Sanierungsmaßnahmen bereit gestellt wurden, benötigen wir verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten für WEG´s, die einen großen Teil des Immobilienbestandes ausmachen.“, äußert sich Thomas Meier, BFW-Präsident, kritisch. |
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Im Zuge der Neufassung der geplanten EU-Gebäuderichtlinie fordert die Gesellschaft für Technische Überwachung mbH (GTÜ), die Bundesregierung auf, die Erstellung von Energieausweisen aus dem Internet zu verbieten. Im Gegensatz zum Online-Energieausweis, den ein Immobilieneigentümer eigenständig durch das Ausfüllen eines Formulars erstellen kann, ist die Ausstellung eines Energieausweises durch einen öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen glaubwürdiger und nachhaltiger, so GTÜ-Geschäftsführer Rainer de Biasi. |
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| Verantwortung_d._Eigentuemer.jpg | |
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| PM_BFW_Shil_08.10.09.pdf | |
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| PM_EBZ_BFW_08.10.09.pdf | |
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| Weichen_fuer_effektiven_Klimaschutz_06.10.09.pdf | |
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| BSI_Uebermaessige_Pruefungspflicht_08.09.2009.pdf | |
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| BSI_Zeitgemaesses_Mietrecht_fuer_effektiven_Klimaschutz_17.08.09.pdf | |
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| Bundesgesetzblatt_Jahrgang_2008_Teil_I_Nr._64.pdf | ||
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| WEG_Aenderung_11.07.2009.pdf | |
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| Albrecht_komplett.pdf | |
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| BSI_Forderungen_zur_Bundestagswahl_2009.pdf | |
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| BFW_18.05.09_KfW_Foerderprogramm.pdf | |
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| BSI_Ermaessigte_MwSt_Handwerkerleistungen_13.05.09.pdf | |
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